Urteile zur Vermögensverwaltung

Verjährung - Diversifikation - Schadensberechnung

Gericht: 
OLG Düsseldorf
Datum: 
30.03.2006
Aktenzeichen: 
I-6 U 15/05

1. Auf einen Schadenersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung eines Vermögensverwaltungsvertrages findet die Verjährungsregelung des § 37a WpHG schon deshalb keine Anwendung, weil er nicht auf einer Verletzung der Pflicht zur Information oder einer fehlerhaften Beratung beruht, sondern auf vertragswidriger Verwaltung. Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem BGB. Die deshalb nach altem Verjährungsrecht geltende 30jährige Verjährung (§ 195 BGB a.F.) ist durch die seit dem 1.

Aufklärung über Gebühren

Gericht: 
KG Berlin
Datum: 
06.12.2005
Aktenzeichen: 
7 U 201/04

1. Gewerbliche Vermittler von Terminoptionen sind verpflichtet, Anlageinteressenten vor Vertragsschluss schriftlich die Kenntnisse zu vermitteln, die sie in die Lage versetzen, den Umfang ihres Verlustrisikos und die Verringerung ihrer Gewinnchance durch Aufschläge auf Optionsprämien richtig einzuschätzen.

Unterrichtung über hohe Buchverluste

Gericht: 
LG Kiel
Datum: 
15.07.2005
Aktenzeichen: 
17 O 248/02

Der Vermögensverwalter ist bei einer vom Kunden gewünschten Anlagestrategie mit überdurchschnittlich hohem Risiko  jedenfalls dann verpflichtet, den Kunden zu benachrichtigen, wenn der Buchverlust 25% des eingesetzten Kapitals von 2 Mio. DM überschreitet.

Eigeninteresse des Verwalters

Gericht: 
LG Düsseldorf
Datum: 
01.02.2005
Aktenzeichen: 
7 O 164/03

1. Einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist es gemäß § 32 Abs. 1 Nr 2 WpHG verboten, Kunden den Ankauf oder Verkauf von Wertpapieren zu dem Zwecke zu empfehlen, für Eigengeschäfte des Wertpapierdienstleistungsunternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens Preise in eine bestimmte Richtung zu lenken und gem. § 32 Abs. 2 Nr. 1 ist es den Geschäftsführern verboten, Kunden den An- oder Verkauf von Wertpapieren zu dem Zweck zu empfehlen, für sich oder Dritte Preise von Wertpapieren in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Regulation S.-Aktien

Gericht: 
LG Frankfurt
Datum: 
19.12.2003
Aktenzeichen: 
2/21 O 485/02, 2-21 O 485/02

Der Vermögensverwalter haftet aus positiver Verletzung eines Auskunfts- und Beratungsvertrages und aus § 823 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 WpHG, wenn er es unterlässt, über die besonderen Risiken, die mit dem Erwerb von sog. Regulation S.-Aktien verbunden sind, schriftlich aufzuklären. 

Auklärungspflicht der Depotbank

Gericht: 
LG Stuttgart
Datum: 
12.09.2003
Aktenzeichen: 
8 O 128/03

Klärt die Bank ihren Kunden nicht darüber auf, dass sie dem Vermögensverwalter, den der Kunde zum Abschluss von Börsentermingeschäften bevollmächtigt hat, 25% der von ihr für die Führung des Kontokorrentkontos und des Wertpapierdepots erhobenen Gebühren als Provision zahlt, ist sie dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet.

Chartanalyse und stop-loss

Gericht: 
LG Freiburg
Datum: 
14.08.2003
Aktenzeichen: 
1 O 551/01

1. Ein Vermögensverwalter ist nicht verpflichtet, den Kunden bei einem mehr als 20%igen Wertverlust einzelner Aktien gesondert zu informieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag vorsieht, dass lediglich über die im Gesamtportfolio eingetretene Wertminderung von über 20% gesondert zu unterrichten ist.

Offenlegung von Rückvergütungen

Gericht: 
BGH
Datum: 
19.12.2000
Aktenzeichen: 
XI ZR 349/99

1.  Hat eine Bank mit dem Vermögensverwalter eines Kunden eine Vereinbarung über die Beteiligung des Verwalters an ihren Provisionen und Depotgebühren geschlossen, so ist sie verpflichtet, dies gegenüber dem Kunden offenzulegen.

2. Diese Offenlegungspflicht bezweckt eine umfassende Wahrung der Kundeninteressen; wird sie verletzt, so können Schadensersatzansprüche des Kunden nicht unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der verletzten Pflicht eingeschränkt werden.