Unterrichtung über hohe Buchverluste

Gericht: 
LG Kiel
Datum: 
15.07.2005
Aktenzeichen: 
17 O 248/02

Der Vermögensverwalter ist bei einer vom Kunden gewünschten Anlagestrategie mit überdurchschnittlich hohem Risiko  jedenfalls dann verpflichtet, den Kunden zu benachrichtigen, wenn der Buchverlust 25% des eingesetzten Kapitals von 2 Mio. DM überschreitet.