Unterrichtung über hohe Buchverluste
Gericht:
LG Kiel
Datum:
15.07.2005
Aktenzeichen:
17 O 248/02 Der Vermögensverwalter ist bei einer vom Kunden gewünschten Anlagestrategie mit überdurchschnittlich hohem Risiko jedenfalls dann verpflichtet, den Kunden zu benachrichtigen, wenn der Buchverlust 25% des eingesetzten Kapitals von 2 Mio. DM überschreitet.