Schadensberechnung
1. Nimmt ein Bankkunde die Bank auf Schadenersatz aus einem Vermögensverwaltungsvertrag wegen angeblicher Fehlinvestitionen und Anlageverlusten im Rahmen eines Aktiendepots in Anspruch, kann er seinen Schaden nicht aus einem abstrakten Vergleich mit dem Rückgang des DAX ermitteln, wenn sich das Aktiendepot nicht auch ausschließlich aus den im DAX repräsentierten Standardwerten zusammensetzt.
2. Behauptet ein Kunde, aufgrund angeblich fehlerhafter Information durch die beratende Bank sei die rechtzeitige Erteilung sogenannter "Stop-Loss-Orders" unterblieben, kann für die Schadensberechnung nicht von einem fiktiven Limit ausgegangen werden. Derartige Limits markieren nicht die Kurswerte des definitiven Verkaufs, sondern setzen erst das Signal für eine Freigabe zu einem Verkauf mit demnächst erreichbaren Kurs.