Nebenwerte und Loyalitätskonflikte
1. Der Vermögensverwalter haftet seinem Auftraggeber auf Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß, wenn er diesen vor Abschluß des Vermögensverwaltungsvertrages nicht auf seine Absicht hinweist, in erheblichem Umfang Aktien kleinerer Aktiengesellschaften (Nebenwerte) mit dem Ziel von "Paketbildungen" zu erwerben, und ihn über die damit verbundenen Risiken nicht aufklärt.
2. Der Vermögensverwalter haftet bei dem Erwerb von Nebenwerten auch wegen Verletzung seiner mit dem Verwaltungsvertrag übernommenen Aufklärungs- und Informationspflichten, wenn er es unterläßt, den Auftraggeber im Hinblick auf mögliche Loyalitätskonflikte darauf hinzuweisen, daß er selbst Mehrheitsaktionär der Aktiengesellschaft oder ein Dritter, für dessen rechtsgeschäftliches Handeln er im Verhältnis zum Auftraggeber einzustehen hat, deren Aufsichtsratsvorsitzender ist.