Inhaltskontrolle

Gericht: 
OLG Köln
Datum: 
20.09.1996
Aktenzeichen: 
20 U 140/95

Ist in einem Vermögensverwaltervertrag die Klausel enthalten, daß die Verwaltung "nach dem beruflichen Ermessen des Verwalters" erfolgt, hält diese nur dann der Inhaltskontrolle nach AGBGB § 9 stand, wenn dadurch nicht die generelle Weisungsgebundenheit des Verwalters abbedungen wird und auch nicht seine Pflicht, die Anlagestrategie an den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Kunden und an den sich daraus ergebenden Interessen auszurichten.