Haftpflichtversicherung
Gericht:
OLG Köln
Datum:
27.06.2006
Aktenzeichen:
9 U 210/05 Der Risikoausschluss für Haftpflichtansprüche aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen umfasst nicht die Tätigkeit als Verwalter fremden Vermögens.