Haftpflichtversicherung

Gericht: 
OLG Köln
Datum: 
27.06.2006
Aktenzeichen: 
9 U 210/05

Der Risikoausschluss für Haftpflichtansprüche aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen umfasst nicht die Tätigkeit als Verwalter fremden Vermögens.