30%-Grenze bei konservativer Anlagepolitik
Gericht:
OLG Düsseldorf
Datum:
13.06.1990
Aktenzeichen:
6 U 234/89 Besteht das Vermögen eines Bankkunden fast ausschließlich aus festverzinslichen Wertpapieren und vereinbart er mit der Bank in einem Vermögensverwaltungsvertrag eine konservative Anlagepolitik, die auf Substanzsicherung und kontinuierlichen Vermögenszuwachs ausgerichtet ist, so verletzt die Bank ihre vertraglichen Verpflichtungen, wenn sie mehr als rund 30%
(hier: knapp 70%) des Wertpapierbestandes in Standardaktien umwandelt. Da es sich insoweit um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt, kann sich die Bank von der Haftung für einfache Fahrlässigkeit nicht durch Allgemeine
Geschäftsbedingungen freizeichnen.