Urteile zur Vermögensverwaltung

Rückvergütungen

Gericht: 
LG Heidelberg
Datum: 
31.07.2008
Aktenzeichen: 
3 O 98/08

Die Aufklärungspflicht über Rückvergütungen umfasst auch deren konkrete Höhe.

Darlegungs- und Beweislast für Pflichtverletzungen

Gericht: 
BGH
Datum: 
23.10.2007
Aktenzeichen: 
XI ZR 423/06

1. Wer ein Kreditinstitut aufgrund eines Vermögensverwaltungsvertrages auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat die Darlegungs- und Beweislast für eine objektive Pflichtverletzung als Voraussetzung eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung.

2. Das Kreditinstitut ist nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast nicht gehalten, interne Berichte und Entscheidungsabläufe offen zu legen und zu begründen, warum es im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien bestimmte Anlageentscheidungen getroffen hat.

KWG-Erlaubnis

Gericht: 
LG Bonn
Datum: 
30.05.2007
Aktenzeichen: 
7 O 225/06

1. Die gewerbsmäßige Erbringung von Finanzdienstleistungen im Inland, unter die auch die Vermögensverwaltung fällt, unterliegt dem Anwendungsbereich des KWG und verlangt somit das Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG.

2. Stammen die angelegten Gelder nicht vom Kläger, sondern von einer anderen Person, ist dies für den geltend gemachten Rückzahlungsanspruch ohne Belang, sofern der Kläger als Vertragspartner die Gelder für sich selbst und nicht für eine andere Person eingezahlt hat.

Verdeckte Rückvergütungen

Gericht: 
BGH
Datum: 
19.12.2006
Aktenzeichen: 
XI ZR 56/05

Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.

Gerichtsstand

Gericht: 
OLG Stuttgart
Datum: 
23.10.2006
Aktenzeichen: 
5 U 64/06

1. Im Anwendungsbereich des LugÜ scheidet der Gerichtsstand des Vermögens gemäß § 23 ZPO auch dann aus, wenn der Beklagte einen Doppelwohnsitz hat und einer der Wohnsitze außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens liegt.

Halten von Positionen

Gericht: 
OLG Köln
Datum: 
18.10.2006
Aktenzeichen: 
13 U 216/05

1. Im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der aus einem Vermögensverwaltungsvertrag resultierenden Pflichten durch Verstoß gegen die Anlagerichtlinien setzt die Berechnung des Schadens eine Saldierung der durch den Verstoß erzielten Gewinne und Verluste voraus. Der Anleger muss sich deshalb auch diejenigen Gewinne entgegenhalten lassen, die aus Geschäften erzielt wurden, die mit den Anlagerichtlinien nicht im Einlang standen.

Haftpflichtversicherung

Gericht: 
OLG Köln
Datum: 
27.06.2006
Aktenzeichen: 
9 U 210/05

Der Risikoausschluss für Haftpflichtansprüche aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen umfasst nicht die Tätigkeit als Verwalter fremden Vermögens.

Aufklärungsrichtiges Verhalten

Gericht: 
OLG Köln
Datum: 
31.03.2006
Aktenzeichen: 
13 U 17/06

1. Für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 37a WpHG ist auch im Rahmen von Ansprüchen aus Informations- und Beratungspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich.

2. Bei vorsätzlicher Beratungspflichtverletzung ist § 37a WpHG nicht einschlägig. Der geschädigte Anleger hat im Übrigen ein vorsätzliches Verhalten des Beraters schlüssig darzulegen; pauschale Vorwürfe genügen hierzu nicht.