CMS Spread Ladder-Swap
Aktuell zeichnen sich immer mehr Schieflagen bei sog. Constant Maturity Swap-Geschäften (CMS) ab. Schäden in Millionenhöhe sind dabei an der Tagesordnung. Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen und Kommunen. Im Zentrum der Kritik steht dabei der sog. CMS Spread Ladder-Swap.
Schon die Bezeichnung dieses komplizierten Produkts aus der Hexenküche der Banken flößt manchem Kunden Ehrfurcht ein. Die farbigen Präsentationen der Bankmitarbeiter überzeugen auch viele im Grunde geschäftserfahrene Unternehmer. Die Struktur und das tatsächliche Risiko dieser Geschäfte wird den Kunden meistens jedoch erst dann klar, wenn es zu massiven Verlusten gekommen ist.
Zinswette
Stark vereinfacht gesagt handelt es sich bei einem CMS um eine Wette auf die Zinsentwicklung. Was steckt aber im Einzelnen dahinter?
Die Ausgangssituation sieht i.d.R. so aus, dass ein Kreditnehmer seine Zinssituation optmieren möchte. Als Alternative zu einem üblichen Zinsswap, bei dem Zinszahlungsverpflichtungen in einer Währung für eine bestimmte Laufzeit ausgetauscht werden, wird ihm daraufhin ein Constant Maturity Swap angeboten.
Bei diesem Geschäft swappt, d.h. tauscht der Bankkunde einen Festzins gegen einen variablen Zins. Dieser Tausch erscheint deshalb attraktiv, weil variable Zinsen meistens niedriger sind als Festzinsen. Liegt der eingetauschte variable Zins auch in Zukunft niedriger als der Festzins, wirkt sich dies zumindest theoretisch zugunsten des Kunden aus. Liegt der eingetauschte variable Zins dagegen höher als der Festzins, erleidet der Kunde einen Schaden.
Zinsstrukturkurve
Die normale Zinsstruktur, bei der die Zinsen für langfristige Kredite höher sind als für kurzfristige Kredite, ist aber keineswegs gesichert. Sollte die Zinsstruktur dagegen invers, d.h. kurzfristige Kredite teurer als langfristige Kredite werden, wird aus der erhofften Zinsentlastung eine erhöhte Zinsbelastung.
Differenzspekulation
Wie aber sieht so ein Geschäft in der Praxis aus? Und wer trägt das Risiko einer Veränderung der Zinsstrukturkurve? Schließlich haben die Banken nichts zu verschenken!
Bei dem hier genannten CMS Spread Ladder-Swap wird auf die Differenz zwischen dem 10-Jahres- und dem 2-Jahres-EUR-Swapsatz abgestellt. Der Bankkunde rechnet damit, dass sich diese Differenz, der sog. Spread, innerhalb der nächsten Jahre nicht deutlich verringern wird. Sollte diese Markterwartung nicht eintreten und sich die Differenz zwischen den beiden Swap-Sätzen erheblich verringern, geht die Spekulation des Kunden nicht auf und verkehrt sich in ihr Gegenteil: er zahlt nicht weniger, sondern mehr! Dies obwohl der Kunde eigentlich nur seine Zinsbelastung reduzieren wollte.
Zinsobergrenze
Besonders gefährlich wird das Geschäft dann, wenn entsprechende Geschäfte ohne Zinsobergrenzen abgeschlossen werden. Hier ist im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz ganzer Unternehmen bedroht.
Auflösungsrecht
Bei professionellen Marktteilnehmern wird die Situation dadurch entschärft, dass deren Zinserwartungen dauernd überprüft werden. Dementsprechend wird bei der Vertragsgestaltung besonderer Wert darauf gelegt, dass das Geschäft vorzeitig und zwar ohne Ausgleichszahlung aufgelöst werden kann. Die Chancen und Risiken derartiger Geschäfte geraten jedoch schnell aus dem Gleichgewicht wenn sich die Bank ein einseitiges Auflösungsrecht vorbehält und dadurch in die Lage versetzt wird, eine für den Kunden positiv verlaufende Entwicklung ohne Ausgleichszahlung zu beenden.
Beratungsfehler
Bankkunden, die sich nicht zuletzt aufgrund anfänglich vorhandener Zinsvorteile zum Abschluss entsprechender Verträge entschieden haben, stellen sich vermehrt die Frage, ob sie während der Vertragsverhandlungen, bei denen es ihnen möglicherweise nur um eine Zinsreduzierung oder Zinsabsicherung ging, ordnungsgemäß beraten wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die regelmäßig schriftlich festgehaltenen Risikohinweise der Bank während der Präsentation des Geschäfts durch gegenteilige mündliche Aussagen der Bankmitarbeiter stark relativiert wurden.
Schadensersatz
Die etwaige Hoffnung geschädigter Kunden, nur deshalb aus dem Vertrag aussteigen zu können, weil ein CMS erworben wurde, dürfte sich allerdings vielfach als trügerisch herausstellen. Ob und ggfs. in welcher Höhe hier Schadensersatzansprüche gegen die Anbieter derartiger Geschäfte in Betracht kommen, kann letztlich nur im Einzelfall beurteilt werden.
Verjährung
In jedem Fall sollten betroffene Kunden darauf achten, dass unter Umständen akuter Handlungsbedarf besteht. Hintergrund dafür ist die relativ kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren.
